Dr. Laukemann & Rechtsanwältin Kljaic über die neue Informationspflichten für Online-Händler

Ab 01.02.2017 gelten für Online-Händler neue Informationspflichten. Ab diesem Tag reicht es nicht mehr aus, lediglich einen deutlich sichtbaren Link auf die Streitbeilegungsplattform der EU auf ihren Webseiten zu platzieren. Üblich war dabei die Verwendung folgender Formulierung: „Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.“ weiter zum Beitrag

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